Samstag, 16. Juli 2016

Sportschau ARD: DOSB muss nach Urteil Triathlon-Nominierung neu regeln

In die Nominierung der deutschen Triathleten kommt nach einer Einstweiligen Verfügung, die zunächst im Sinne der Klägerin Rebecca Robisch entschieden wurde, Bewegung. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) muss sich nach Angaben der ARD Sportschau zusammen mit der Deutschen Triathlon Union (DTU) die Nominierungen für den Triathlon am Zuckerhut erneut anschauen und möglicherweise mindestens eine oder mehrere weitere Athletin neben der qualifizierten und bereits nominierten Anne Haug mit nach Rio zu den olympischen Spielen nehmen. Dies muss nicht zwangsläufig Robisch selbst sein, wie Anwalt Dr. Michael Lehner gegenüber dem Sender mitteilt.

Völlig unklar ist indessen die Haltung von International Triathlon Union (ITU) und International Olympic Comitee (IOS), die im Regelfall formal den Empfehlungen der nationalen olympischen Gremien entsprechen. Die ITU hat mittlerweile begonnen, die vier bereits von der DTU zurückgegebenen Startplätze an Athletinnen und Athleten anderer Nationen zu verteilen - bei eigentlich gleichzeitig klar umrissener Höchstanzahl von akkreditierten und zum Start berechtigten Triathletinnen und Triathleten in Rio. Wenn es schlecht läuft, müssen Zusagen zurückgenommen oder pragmatisch das Kontingent der Starterinnen und Starter aufgestockt werden.

  1. DOSB muss Triathlon-Nominierung neu regeln