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Montag, 2. Dezember 2013

NRWTV: Verband mit Bilanzeinbruch durch Rechtsstreitigkeiten, Stephan Biermann folgt Sonja Oberem in Spitzenposition

Zwölf Tage vor dem Verbandstag in Duisburg ließ Präsidentin Sonja Oberem kurz und knapp verkünden, nicht mehr zur Wahl zu stehen. Während ihrer nur zweijährigen Amtszeit war der gesamte Vorstand des größten deutschen Landesverbandes extremen von Außen eingetragenen Belastungen ausgesetzt.

Oberem gilt oder galt als mögliche Nachfolgerin für das Amt der Präsidentin der Deutschen Triathlon Union (DTU). Sie könnte Dr. Martin Engelhardt bereits bei einer der kommenden Wahlen nachfolgen, sieht sich selbst derzeit nicht als mögliche Kandidatin. Kategorisch ausgeschlossen ist eine spätere Führungsrolle indessen auch nicht: "im Moment stehe ich aus familiären und beruflichen Gründen sicherlich nicht zur Verfügung. Ich halte Martin Engelhardt nach wie vor für die beste Wahl. Es gibt nur ganz wenige, die den Triathlonsport so gut kennen wie er." [1]

Rechtsstreit mit bundesweiter Signalwirkung

Das vergangene Jahr war geprägt von Belastungen, die vor allem auf die rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kölner Veranstalter Jeschke & Friends zurückgeführt werden. Die damit verbundenen finanziellen Kosten von ca. 60.000 Euro führten beinah zum Kollaps und damit zur Insolvenz des NRWTV. Seine schiere Größe und strikte Sparmaßnahmen, die auf der anderen Seite aber auch zum de facto-Verlust des Essener Bundesnachwuchsstützpunktes führten, halfen ihm über die Runden. Gegen Ende des Rechtsstreites zog man auch die Gerichte auf seine Seite, denn sowohl das OLG Düsseldorf als auch das Bundeskartellamt entschieden im Sinne des NRWTV und stellten klar, dass auch kommerzielle Veranstalter sich an Regeln und Ordnungen der zuständigen Sportverbände binden müssen. Ein anderslautendes Urteil hätte weitreichende Konsequenzen über die Grenzen des Triathlonsportes hinaus gehabt. So einige privat wirtschaftende Veranstalter, auch die anderer Sportarten, standen in Lauerstellung und hätten die kostenlose Legitimation erhalten, ihre eigenen Regeln aufzustellen und monetäre Abgaben an ihre Verbände zu verweigern. [2-5]

Sport- und Abgabenordnungen allgemeiner Konsens

Dennoch riet die Justiz dem Landesverband, die Details mit kommerziellen Veranstaltern vertraglich zu regeln. Die Zeit drängte, denn der lange Schwebezustand des Verfahrens soll sogar einige Athleten dazu verleitet haben, sich bei Events von Jeschke & Friends unter falschem Namen anzumelden. Dies um möglichen Sanktionen wie die einer Wettkampfsperre auszuweichen, alle damit etwaig verbundenen versicherungsrechtlichen Konsequenzen ignorierend.
Um sich mit Uwe Jeschke zu einigen, kam das NRWTV-Präsidium diesem - für die nicht gezahlten Veranstaltungsabgaben aus den vergangenen Jahren - sehr weit entgegen. So kam man in letzter Minute überein, denn der Kompromiss wurde erst unmittelbar vor dem Cologne Triathlon Weekend Ende August bekanntgegeben.

Im Gegenzug ist der Veranstalter nun bereit, die Sport- und Abgabenordnungen während der Vertragslaufzeit zu befolgen und die sich daraus ergebenden Startgeldabgaben abzuführen. Der Vertrag gilt jeweils für ein Jahr und kann beiderseitig mit geregelten Fristen gekündigt werden. 

NRWTV bemängelt fehlende Solidarität und Unterstützung

Unterstützung durch den Dachverband erhielt man laut Vizepräsident Klemens Naber, der die Sitzung in Abwesenheit von Sonja Oberem leitete, dabei nur ungenügend. Die DTU habe sich während des gesamten Rechtsstreites allenfalls eingeschränkt nützlich gezeigt, und auch andere Landesverbände präsentierten sich nach Auffassung des NRWTV wenig solidarisch und zum Teil ohne das nötige Sachverständnis. Die aus dem Raum NRW angedrohten Sperren für Sportler, die sich bei nicht genehmigten Veranstaltungen anmelden, konnten in keiner Weise flächendeckend über die Landesgrenzen hinweg durchgesetzt werden, da die Startrechte nur vom lizenzvergebenden Landesverband eingezogen werden können.

Individuelles nicht konformes Regelwerk führt zu paradoxen Situationen

Insbesondere der für die Beobachtung und sportliche Genehmigung der NRW-Veranstaltungen zuständige Technische Leiter Hermann Claßen kritisierte die Auswüchse und Umstände des Konfliktes mit Jeschke & Friends in scharfer Form. Gegenstand waren auch die von Letzterem für seine unter dem Titel Willpower. Races zusammengefassten Ausdauersportveranstaltungen nach eigenem Belieben definierten Wettkampfbestimmungen und die eigens danach ausgebildeten Kampfrichter. Das führte bereits zu einigen Komplikationen, welche derzeit im Einspruch des Profi-Triathleten Till Schramm gegen seine Disqualifikation beim diesjährigen Köln-Triathlon gipfeln. Mit diesem muss sich paradoxerweise nun das Verbandsgericht des NRWTV beschäftigen, welcher gar keine Wettkampfrichter abgestellt hatte - Entscheidung offen. Schramm lässt sich juristisch von Dr. Sebastian John Maynard Longrée, Essen vertreten. [6, 7]

Stephan Biermann in Abwesenheit gewählt

Auch den neuen Ersten Vorsitzenden des NRWTV werden diese Angelegenheiten beschäftigen. Stephan Biermann (45) wurde aufgrund eines länger geplanten Südamerika-Urlaubs in Abwesenheit und mit nur fünf Gegenstimmen gewählt. Aktiver Triathlet ist er seit zehn  Jahren. Sportpolitisch trat er bislang nur bei seinem von ihm seit einiger Zeit geführten Heimatverein in Werne und als Kassenprüfer des NRWTV in Erscheinung. Die übrigen Präsidiumsmitglieder wurden mit teilweise einstimmigen Mehrheiten in ihren Ehrenämtern bestätigt. Udo Biege aus Düren löst Regina Klauke als neuer Schul- und Breitensportbeauftragter ab. Schatzmeister Horst-Dieter Völker präsentierte trotz der widrigen Begleitumstände einen kleinen Überschuss, der auch im laufenden und im kommenden Jahr 2014 ähnlich ausfallen soll. Nachwuchsförderung inklusive Wiederaufbau des Leistungsstützpunktes inbegriffen.

Gastbeitrag von Robert Stabrey, Pulheimer SC mit Ergänzungen von Kai Baumgartner

  1. Nrwtv.de/index.php/aktuelles/172-verbandstag-waehlt-neuen-nrwtv-praesidenten
  2. Dnf-is-no-option.com/2013/11/jeschke-friends-und-nrwtv-einigen-sich.html
  3. Nrwtv.de/index.php/aktuelles/83-mitgliederinformation-einstweilige-verfuegung-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-nunmehr-wirkungslos
  4. Nrwtv.de/index.php/aktuelles/92-mitgliederinformation-kartellbeschwerde-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-erfolglos
  5. J-and-f.de
  6. Tillschramm.com
  7. Kuemmerlein.de/anwaelte/dr-sebastian-longree.html


Mittwoch, 27. November 2013

Jeschke & Friends und NRWTV einigen sich nach Wechsel der juristischen Vertretung

Der Konflikt um Abgaben und Serviceleistungen zwischen Jeschke & Friends und dem Nordrhein-Westfälischen Triathlon Verband (NRWTV), sowie als Dachverband auch der Deutschen Triathlon Union (DTU) scheint einvernehmlich beigelegt worden zu sein. Uwe Jeschke, Inhaber von Jeschke & Friends und namentlich veranwortlich für das Cologne Triathlon Weekend, den Rheinauhafen Triathlon Köln, Green Hell Triathlon am Nürnburgring und weiteren Events hat in jüngerer Vergangenheit die Vertretung seiner Interessen anderen Rechtsanwälten übergeben. Zuvor war erkennbar, dass sich in der festgefahrenen Sache die Parteien durchaus einig werden können. Zuvor baute Jeschke auf die Zusammenarbeit mit den Anwälten Claudia Wisser und Ralf Eckert. Beide zutiefst umstrittene ehemalige Präsidiumsmitglieder der DTU traten seinerzeit nicht mehr zur Wahl an, als sich eine Wahlniederlage abzeichnete. 

Pressemitteilung Jeschke & Friends vom 27.11.2013

Jeschke & Friends und NRWTV einigen sich 
Die Tinte ist trocken. In den vergangenen Wochen haben die Verantwortlichen des Nordrhein-Westfälischen Triathlon Verbandes (NRWTV) und Veranstalter Uwe Jeschke, begleitet durch die Deutsche Triathlon Union (DTU) das künftige Miteinander einvernehmlich geregelt. Die zukünftige Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Landesverband und dem Veranstalter der Willpower.Races.-Serie, zu der auch das Carglass® Cologne Triathlon Weekend gehört, soll nun wieder den Triathlonsport und explizit die Kölner Veranstaltung voran bringen.
Man wolle in Zukunft wieder einen gemeinsamen Weg beschreiten, heißt es auf Seiten des Kölner Veranstalters. "Die Einigung mit dem Verband dient vor allem dem Wohle der Athleten", sagt Jeschke. "Der Veranstaltervertrag mit dem NRWTV gilt für alle nordrhein-westfälischen Events der Willpower.Races.-Serie, die in Zukunft wieder als genehmigte Veranstaltungen ausgetragen werden."
Im vergangenen Jahr wurde die Vereinbarung sehr kurz vor dem Carglass® Cologne Triathlon Weekend geschlossen, was bei einigen Athleten zu Verunsicherung geführt hatte. Unter dieses Kapitel wolle man nun endgültig einen Strich ziehen.

Pressemitteilung NRWTV vom 27.11.2013

Vertrag mit dem Kölner Veranstalter Jeschke
Der NRWTV hat mit dem privaten Triathlon-Wettkampfveranstalter Jeschke & Friends einen Vertrag hinsichtlich der von diesem in NRW angebotenen Wettkämpfen seiner Willpower.Races-Serie abgeschlossen. Die Vertragsverhandlungen wurden in Teilen von der DTU begleitet. Der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er nicht von einer oder beiden Seiten gekündigt wird.
Der Ausrichter Jeschke sichert dem NRWTV e.V. zu, dass die Ordnungen der DTU (Sportordnung, Anti-Doping-Regeln) und des NRWTV (Abgabenordnung etc.) bei seinen Veranstaltungen beachtet und eingehalten werden.
Der NRWTV und Jeschke & Friends gehen davon aus, dass etwaige für die Zukunft noch offene Detailfragen im Sinne der Athleten und unseres Sports gemeinsam geklärt und bearbeitet werden.

  1. J-and-f.de
  2. Nrwtv.de/index.php/aktuelles/168-vertrag-mit-dem-koelner-veranstalter-jeschke

Donnerstag, 9. Mai 2013

NRWTV setzt sich gegen Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends durch, Einstweilige Verfügung wirkungslos


Im Konflikt zwischen dem Triathlonveranstalter Jeschke & Friends wurden Entscheidungen im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verband e.V. herbeigeführt. Dies teilt der NRWTV durch zwei Mitteilungen vom 22. April und 8. Mai 2013 auf seiner Website mit. Die Agentur Jeschke & Friends hatte durch die beauftragte Kanzlei Eckert & Wisser, vertreten durch die ehemalige DTU-Führung Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert eine juristische Klärung verschiedener Sachverhalte angestrebt. Der NRWTV wurde in der Kartellbeschwerde vertreten durch Dr. Torsten Uhlig und Dr. Sebastian Longrée von der Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Die Sozietät berät und vertritt auch die Deutsche Triathlon Union (DTU) in Rechtsfragen.

Mitgliederinformation: Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends gegen den NRWTV erfolglos (08. Mai 2013)

Die Kartellbeschwerde des Veranstalters  Jeschke & Friends gegen die DTU und den NRWTV war erfolglos. Nach dem Regelwerk des NRWTV hängt die Erteilung einer Verbandsgenehmigung für Veranstaltungen generell u. a. von der Zahlung einer Veranstalterabgabe ab. Zugleich droht den DTU-Startpassinhabern nach der Sportordnung der DTU für den Fall ihrer Teilnahme an Veranstaltungen ohne Verbandsgenehmigung ein Sperre. Diese gängige Verbandspraxis hatte Herr Jeschke in seiner Kartellbeschwerde gegen die DTU und den NRWTV beanstandet. Das Bundeskartellamt hat die Eröffnung des Kartellverfahrens wegen "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" nunmehr abgelehnt und seine Entscheidung vor allem mit der mangelnden hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Kartellrechtsverstoßes begründet. Damit blieb einem weiteren rechtlichen Angriff von Jeschke & Friends gegen den NRWTV (zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vgl. Mitgliederinformation des NRWTV vom 22.04.2013) der Erfolg versagt.

Mitgliederinformation: Einstweilige Verfügung von Jeschke & Friends gegen den NRWTV nunmehr wirkungslos (22. April 2013)

Die von dem Veranstalter Jeschke & Friends gegen den NRWTV beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung (LG Köln, Beschluss vom 18.04.2012, Urteil vom 17.07.2012, Az. 33 O 92/12) ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien in der Berufungsinstanz nunmehr wirkungslos geworden. Nach der Erledigungserklärung war von dem Berufungsgericht kein Urteil in der Sache mehr zu fällen, sondern ein Beschluss über die Prozesskosten des Verfügungsverfahrens, der sich in erster Linie an dem voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens orientiert. In diesem Beschluss  (02.04.2013, Az. IV - U (Kart) 9/13) - HIER im Volltext -, begründet das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auffassung, dass die vom NRWTV erhobene Veranstalterabgabe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Ausdrücklich führt das Oberlandesgericht Düsseldorf dabei aus, dass der von Jeschke & Friends gestellte Verfügungsantrag von Anfang an unbegründet war und das Landgericht Köln den Antrag daher hätte zurückweisen müssen. Nach Kenntnis des NRWTV, hat der Veranstalter Jeschke & Friends kein Klageverfahren in der Hauptsache eingeleitet. 

  1. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/83-mitgliederinformation-einstweilige-verfuegung-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-nunmehr-wirkungslos
  2. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/92-mitgliederinformation-kartellbeschwerde-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-erfolglos
  3. http://nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf

Dienstag, 26. Februar 2013

Mangels Teilnehmer: Green Hell Triathlon am Nürburgring fällt ins Wasser

Die für 2013 geplante zweite Auflage des Green Hell Triathlons findet mangels Teilnehmer nicht statt. Die veranstaltende Agentur Jeschke & Friends Veranstaltungsservice sieht die Insolvenz der Betreiber des Nürburgrings als treibende Kraft hinter dem zögerlichen Buchungsverhalten der Triathletinnen und Triathleten. Die Agentur zeichnet auch für den Kölntriathlon verantwortlich. Sie befindet sich seit geraumer Zeit mit dem Nordrheinwestfälischen Triathlon Verband (NRWTV) im Disput um Veranstalterabgaben.
Der Green Hell Triathlon konnte die Triathletinnen und Triathleten nach einer erfolgreichen Premiere 2012 nicht ausreichend mobilisieren. Der Veranstaler Jeschke & Friends Veranstaltungsservice zog die Reißleine und sagte den Triathlon für 2013 ab. Logo: Green Hell Triathlon

Pressemitteilung: Green Hell Triathlon 2013 fällt aus


Köln, 26. Februar 2013. Trotz gelungener Premiere im vergangenen Jahr wird der Green Hell Triathlon in diesem Jahr leider ausfallen. Der Grund sind die derzeit geringen Buchungszahlen. "Wegen der Nürburgring-Insolvenz sind mögliche Teilnehmer verunsichert", sagt Ausrichter Uwe Jeschke. "Wir haben deswegen zahlreiche Anrufe und Mails erhalten."

"Nach einer großartigen Premiere im letzten Jahr haben wir uns auf die Neuauflage mit verbesserter Streckenführung sehr gefreut." so Jeschke. Da bis jetzt nur zirka 200 Anmeldungen eingegangen sind, ist der Green Hell Triathlon in diesem Jahr leider nicht darstellbar. Damit steht die Durchführung des Sportevents in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand für Sperrungen der öffentlichen Straßen und die Bereitstellung der Sicherheitsmaßnahmen.

Um die bisher angemeldeten Athleten so weit wie möglich vor zusätzlichen Kosten für gebuchte Unterkünfte und Flüge zu schonen, wurde eine relativ frühe Deadline gesetzt. Diese ist nun erreicht und zwingt den Veranstalter zu der Entscheidung, den Green Hell Triathlon abzusagen. Das bereits gezahlte Startgeld erhalten alle Angemeldeten zu 100 Prozent zurück oder können es auf eine oder mehrere Veranstaltung der Willpower.Races.-Serie übertragen. Die Teilnehmer wurden darüber bereits schriftlich informiert.

Die Entscheidung ist allen Beteiligten sehr schwer gefallen, sie bedeutet aber nicht das endgültige Aus für einen der härtesten Triathlons in Europa. Wir arbeiten mit Hochdruck daran für 2014 eine Neuauflage des Green Hell Triathlon möglich zu machen.


[1]: Greenhell-triathlon.de
[2]: Koelntriathlon.de
[3]: Nrwtv.de

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Rechtsstreitigkeiten zwischen Cologne Triathlon und NRW Triathlon Verband binden für Modernisierung benötigte Ressourcen

Robert Stabrey kommentiert das sportpolitische Geschehen im Nordrhein Westfälischen Triathlon Verband (NRWTV) auf den Plattformen 3athlon.org oder Dnf-is-no-option.com seit Jahren. Der jüngste Verbandstag des größten Verbands der Deutschen Triathlon Union (DTU) bietet einen guten Grund diese Tradition fortzuführen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den strukturellen Herausforderungen des Verbands und dem aktuellen Rechtsstreit mit dem Veranstalter des Cologne Triathlon Weekends, dessen juristische Vertretung die ehemalige DTU-Präsidentin Claudia Wisser übernommen hat. Der vorläufige Kulmunationspunkt dieses Disputes ist für Anfang Januar 2013 vor einem ordentlichen Gericht terminiert. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass der NRWTV unter aktuellen Voraussetzungen startende Triathleten sperren kann und dies - so der Tenor des Verbandstages - mit Unterstützung der Delegierten augenscheinlich auch konsequent umsetzen wird:

Kostenintensive Streitereien vor Gericht binden derzeit wichtige Ressourcen des größten Verbandes innerhalb der DTU. Screenshot: NRWTV

Bericht Verbandstag des NRWTV in Kamen

Auf dem Verbandstag des NRWTV am 8. Dezember 2012 wurden die Vereinsdelegierten umfassend über die bislang im laufenden Rechtsstreit mit Veranstalter Jeschke & Friends (Cologne Triathlon Weekend) aufgewendeten Anwalts- und Gerichtskosten informiert. Diese beliefen sich auf bislang 41.000 EUR und man rechnet für das noch nicht beendete Jahr mit weiteren Kosten in der Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 EUR. Am 18. Januar 2013 soll das zuständige Oberlandesgericht (OLG Köln) über die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV vom April in einem Revisionsverfahren erneut entscheiden. Juristisch abgesichert ist, dass der NRWTV grundsätzlich Triathleten mit einer Wettkampfsperre belegen darf, denen Verstöße gegen die DTU-Sportordnung nachgewiesen werden können.

Aufgrund der bei der Budgetierung Ende 2011 nicht erwarteten Anwaltskosten, hat sich der Verband seit August eine Haushaltssperre auferlegt. Für 2013 wird mit weiteren Gerichtskosten kalkuliert, Zuwendungen für diverse Trainingsmaßnahmen wurden gestrichen.

Präsidentin Sonja Oberem zog ein ernüchterndes Fazit ihres ersten Amtsjahres. Ihre erst Ende November gegründete Oberem Sport Service GmbH übernimmt vom NRWTV die Ausrichterrolle für den T3-Triathlon in Düsseldorf. Auf die Position des im Juli zurückgetretenen Schatzmeisters Hubert Gilgenrainer rückt nun auch mit deutlicher Mehrheit ratifiziert Horst-Dieter Völker aus Iserlohn.

Kommentar NRWTV: Die Hoffnung stirbt zuletzt


Kosten für Rechtsanwälte, Vergleiche und Gerichtsverfahren sollten normalerweise keine größeren Ausgaben im Jahresbudget eines Breitensportvereines oder Landessportverbandes sein. Beim NRWTV werden sich die diesbezüglichen Ausgaben am Jahresende auf etwa 50.000 Euro aufsummiert haben. Dies sind fast 10 % des Gesamthaushalts, zieht man die sich fast ausgleichenden Einnahmen und Ausgaben für den Düsseldorfer Citytriathlon ab.

Die ernüchternde Bilanz, welche Sonja Oberem nach einem Jahr Präsidentschaft diesbezüglich zog, kann man dabei sehr gut nachvollziehen. Die offen vorgetragene Verärgerung vieler Vereins- und Veranstaltungsdelegierter auf dem Verbandstag in Kamen sind ein Zuspruch für sie und den Vorstand, lösen das Problem aber nicht. Dieses ist der noch nicht beigelegte Rechtsstreit mit Jeschke & Friends, dem Veranstalter des seit einigen Jahren mit Cologne Triathlon Weekend (CTW) titulierten Köln-Triathlon. Der nächste Gerichtstermin wäre am 18. Januar an dem sich das OLG Köln in einem Revisionsverfahren mit der Frage beschäftigt, ob die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV Bestand hat. Bleibt dies so, darf der Verband als Hüter der DTU-Sportordnung zwar grundsätzlich sanktionieren, sprich Athleten sperren, dies jedoch nicht im Vorfeld eines von ihm nicht genehmigten Events offen androhen und damit den Veranstaltungsmarkt beeinflussen.

Hierbei muss man dem NRWTV zunächst vorhalten, das er bei der verwaltungstechnischen Genehmigung von Veranstaltungen gemäß DTU-Sportordnung zuletzt kaum etwas maßgeblich verbessert hat. Schon vor vier Jahren wurden die sich häufenden disziplinarischen Fehltritte einzelner Athleten, Kampfrichter und Zuschauer sowie die teilweise dürftig abgewickelten Veranstaltungen von ihm selbst angeprangert. Heuer in Kamen wurde darüber geklagt, dass sich die Zustände weiter verschlimmert haben, mit tätlichen Auseinandersetzungen unter Aktiven, anwaltlichen Drohschreiben sich benachteiligt fühlender Athleten, frustrierten Kampfrichtern und desorientierten Helfern. Hätte man sich intensiver mit den schlechten Veranstaltungen und deren mangelhafter Konzepte beschäftigt und diese im darauffolgenden Jahr nur unter erfüllten Auflagen genehmigt, wäre das Preis-Leistungsverhältnis bezogen auf die Startgeldabgaben vom Landgericht Köln in erster Instanz sicher besser bewertet worden.
Der Verband und die meisten Vereinsdelegierten werfen der säumigen Jeschke & Friends den Bruch einer Vereinbarung vor, die für das Jahr 2012 mit der Neuregelung, sprich Senkung der Veranstalterabgaben getroffen wurde. Beim CTW 2011 war noch die alte 10%-Abgabe von den Startgeldeinnahmen plus Tageslizenzen angesetzt, die der Veranstalter  nicht im ganzen Betrag von vormals 30.000, später 20.000 Euro zahlen will oder kann. Auch ein allenfalls mittelmäßig wirtschaftender Veranstalter hätte mit dem Wissen der für ihn deutlich günstigeren und auch von ihm per Enthaltung nicht abgelehnten neuen Abgabenordnung wenigstens noch einmal die Zähne zusammenbeißen können – so wie er dies auch als aktiver Athlet hin und wieder tut.

Am Ende der Diskussionen in der Sportschule Kaiserau war es richtig, dass die Verbandstagsdelegierten beide Parteien darauf drängten sich zu vergleichen, und das schleunigst. Hier steht Jeschke & Friends ganz besonders unter Druck, will man verhindern, dass sich die Teilnehmerzahlen für die in 2013 geplanten Events nicht entscheidend zurückentwickeln. Eine Hängepartie für die Athleten mit vorübergehender geheimer Einigung, wie für das CTW in diesem Jahr, kann und darf es nicht mehr geben.
Für den NRWTV gilt es zu verhindern, dass die neue Abgabenordnung von anderen Veranstaltern unterlaufen wird, trotz angesprochener Besserstellung. Spätestens hier sind auch alle anderen Landesverbände betroffen, zumal ihnen die Startgeldabgaben seit diesem Jahr alleine zustehen.

Die eigentlich zu knackende Nuss schwebt jedoch über allem. Zugrunde liegt die Dimension, die der Triathlonsport mittlerweile erreicht hat. Diese schreit geradezu nach mehr Professionalität auf der Ebene der mitgliederstarken Verbände. Diese wiederum ist nur mit fest angestellten und gut ausgebildeten Mitarbeitern zu erzielen, insb. in den Teilbereichen Verwaltung, Finanzen und Recht. Zwangsläufig höhere Budgets sind die Voraussetzung dafür. Da die 16 einzelnen Landesverbände sich diese derzeit allesamt nicht leisten können, bleiben nur Zusammenschlüsse, wie von Kai Baumgartner erstmalig 2008 gefordert [1], und damit der Abschied vom Föderalismus. Ein immer wieder mal eingeworfener Vorschlag, die Landesverbände auf 4-6 Regionalverbände zu vereinen muss umgesetzt werden, sonst stirbt die Hoffnung irgendwann wirklich. Die Hoffnung dass alle wieder fair miteinander umgehen, inner- und außerhalb der Wettkämpfe.

Gastbeitrag von Robert Stabrey, Pulheimer SC

[1]: Dnf-is-no-option.com/2008/02/quo-vadis-deutsche-triathlon-union.html

Montag, 24. September 2012

Bayerischer Triathlon Verband will Beschwerde beim Bundeskartellamt einreichen

Der in München beheimatete "Bayerische Triathlon Verband (BTV) wird eine Beschwerde beim Bundeskartellamt in Bonn" einreichen berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 24. September 2012 auf Seite 121. Grund der Eingabe des großen Landesverbandes soll ein "Machtmissbrauch" der Deutschen Triathlon Union (DTU) gegen die rund 11.500 bis 12.000 Triathletinnen und Triathleten des BTV sein. Zuvor war der BTV einstimmig von allen Landesverbänden aus der DTU ausgeschlossen worden.
Peter Pfaff, Präsident des BTV interpretiert den Ausschluss im Spiegel insofern, dass "bayerische Triathleten nun quasi als Geiseln genommen werden."
Da gehen sie hin, Reputation und Gelder von BTV und DTU: nach Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB), International Triathlon Union (ITU), European Triathlon Union (ETU) und diversen Gerichten darf sich nun auch das Bundeskartellamt mit den Befindlichkeiten des Triathlons in Deutschland beschäftigen. Photo: Public Domain
Der BTV hatte vor dem Rauswurf aus der DTU bereits erstinstanzlich eine Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main verloren. Der Termin für die mündliche Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für den 22. November 2012 angesetzt.

Auch bei einem Wechsel des BTV-Präsidenten oder einem Kurswechsel im BTV bei den Wahlen am 13. Oktober kann nach erfolgter Annahme der Beschwerde durch das Bundeskartellamt das darauf folgende Aufsichtsverfahren nicht mehr gestoppt werden, bis es zu einem Abschluss gelangt. Die direkten Kosten des Verfahrens sind zu vernachlässigen, schwerer wiegen die gebundenen zeitlichen und personellen Ressourcen bei den aktiv oder passiv involvierten Parteien.

Derzeit unbestätigt ist, ob Dr. jur. Ralf Eckert, der sich am 23. September in einem Anschreiben an die Vereine des Triathlon-Bezirks Oberbayern als Rechtsanwalt des BTV bezeichnete, für den BTV bei der kartellrechtlichen Beschwerde Aufgaben wahrnimmt. Eckert, der gemeinsam mit Claudia Wisser die Kanzlei "ECKERT & WISSER Kooperation für Wirtschaftsrecht und Sport Business" führt, besitzt als ehemaliges Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums der DTU wie seine Partnerin als ehemalige Präsidentin Insiderwissen. Zu seinem ehemaligen Kundenkreis zählt Triathlon-Ausrichter Uwe Jeschke mit dem Cologne Triathlon Weekend, der sich aktuell mit dem Nordrhein-Westfälischen Triathlon Verband (NRWTV) und ihrer Präsidentin Sonja Oberem im Diskurs über verschiedene Themen befindet.

In den vergangenen Jahren und jüngerer Geschichte des organisierten Triathlonsports in Deutschland wurden aus Bayern zahlreiche Prozesse und juristische Initiativen lanciert, deren Ziele dem Außenstehenden zum Teil recht nebulös erscheinen. Neben enormer zeitlicher Belastung von Haupt- und Ehrenamt in DTU und z.B. den Landesverbänden wie BTV und NRWTV generieren die zahlreichen juristischen Vorstöße bis hin zu erst- oder letztinstanzlichen Urteilen oder Vergleichen vordergründig Kosten, Kosten und noch einmal Kosten. Gelder, die alle Veranstalter und Triathleten durch ihre Abgaben an Landesverband und Dachverband bereitstellen und mit denen eigentlich der Sport gefördert werden soll.

Zwei der interessanten Fragen, die sich im Kontext des juristischen Feuerwerks stellen:

  • Wer profitiert am Ende des Tages von sich gegenseitig zerfleischenden und damit schwächenden Verbänden?
  • Welche Person hat eigentlich im Bayerischen Triathlon Verband die Hosen an?