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Mittwoch, 22. Mai 2013

Risiko oder Chance? Ironman 70.3 Berlin muss Streckenführung wegen fehlender Behördengenehmigungen ändern

Es gibt schönere Tage für die Veranstalter der ersten Auflage des Ironman 70.3 Berlin, die am 16. Juni 2013 stattfinden soll. Nach der Vorjahrespremiere über das kürzere 5i50-Format sollte der nächste logische Schritt folgen, Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gilt als Unterstützer der Veranstaltung. Doch auch er muss sich natürlich der Gewaltenteilung beugen. Schleppende Verhandlungen mit den Behörden über eine genehmigungsfähige Radstrecke endeten schließlich mit der Verweigerung. Statt im idyllischen Grunewald wird das Startfeld des mit 1.300 Teilnehmern ausverkauften Triathlons auf den weitläufigen Startbahnen des ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof, der Tempelhofer Freiheit auf Rennrädern unterwegs sein.

Die Premiere des Ironman 70.3 Berlin geriet wegen fehlender Streckengenehmigungen ins Schleudern. Ein neues Konzept soll die Zuschauer stärker in den Triathlon einbinden. Screenshot: World Triathlon Corporation
Die Szene sieht es ambivalent. Zwischen Desinteresse, betonter Gelassenheit, Neugierde und wutschnaubender Entrüstung sind in den Sozialen Medien und einschlägigen Triathlon-Foren alle Spielarten der Meinungsäußerung verfügbar. Hauptargument der Kritiker sind ein potentiell eintöniger Kurs und die Gefahr eines nicht regelkonform durchführbaren Triathlons wegen unerlaubten Windschattenfahrens. Wellenstarts sollen die Gefahr des sogenannten Draftings abwenden. Befürworter betrachten das kompakte Rennformat als eine Chance Zuschauer und Angehörige besser in den Wettkampf integrieren zu können. Lange Wartezeiten auf radelnde Triathleten auf weitläufigen Radstrecken sind bei dem Berliner Konzept nachrangig.

Senatsbeschluss für striktere Genehmigungen

Die World Triathlon Corporation (WTC) mit ihrer Deutschlandtochter Xdream Sports & Events GmbH hat bei der Durchführung auf den lokalen Partner SC Charlottenburg gesetzt. Die SCC Events GmbH ist bekannt und etabliert durch den herausragend organisierten Berlin Marathon. Den Planungen ist jedoch ein relativ neuer Senatsbeschluss in die Quere gekommen, der erstmalig für ein neues SCC-Event Anwendung fand. Im Kern soll bei den Genehmigungsbehörden stärker darauf geachtet werden, dass Umfang und Ausmaß von Absperrungen und natürlich auch Straßensperrungen in einem "sinnvollen Verhältnis" zur Größe der Veranstaltung stehen müssen. Im engeren Sinne müssen genügend Teilnehmer und Zuschauerzahlen garantiert werden. Alleine die Formulierung des Beschlusses lässt im Wortlaut Spielraum für Interpretationen. 

Das Standing des Veranstalters ist naturgemäß bei einer Erstauflage schwer, selbst wenn formal der Event ausverkauft ist. "Selbst ein Regierender Bürgermeister kann, auch wenn er die Idee eines Ironman in Berlin großartig findet, nichts gegen seine Genehmigungsbehörden ausrichten" wird Thomas Steffens, Sprecher der SCC Events GmbH auf tri-mag.de zitiert.

Chance für den Triathlon in Berlin

Sven Alex, Präsident der Berliner Triathlon Union (BTU) bestätigt die Sichtweise und Argumentation der lokalen Ausrichter. "Wenn es schon nicht die Veranstalter des Berlin Marathons schaffen einen neuen Triathlon mit einem vergleichbaren Startfeld zu schaffen, wer dann?" Alex sieht die Ursachen primär im vollen und vielfältigen Veranstaltungskalender der Stadt Berlin. Der Triathlon muss mit zahlreichen anderen Events um Ressourcen und freie Termine kämpfen. Den Kürzeren gezogen habe in der jüngeren Vergangenheit etwa auch eine Veranstaltung aus dem "Formel 1 Umfeld". Die fehlende Genehmigung und Streckensperrung ist also kein Einzelfall und nur Ausdruck einer veränderten Genehmigungslandschaft der Hauptstadt. So ärgerlich und enttäuschend dieser Umstand für den ein oder anderen Starter sein mag.

Alex hebt dennoch die Attraktivität des Standorts Berlin hervor und sieht die Streckenänderung durchaus auch als Chance einmal neue Wege zu gehen und die Zuschauer näher an das Rennen zu holen.

Handlungsoptionen für Athleten

Die World Triathlon Corporation hat in einer E-Mail bereits die gemeldeten Triathleten informiert:
"Die aktuell geplante Radstrecke ist aus Sicht von Triathleten völliges Neuland, auch wenn wir der festen Überzeugung sind, dass die neue Variante durch ihre Kompaktheit für dich und auch für deine Zuschauer großes Charme-Potenzial besitzt. Sowohl die Rad- als auch die Laufstrecke sind so gestaltet, dass sie mehrfach an einem außergewöhnlichen Hot-Spot vorbeiführen. Fans und Familienangehörige haben so weltweit erstmals die Möglichkeit, die Faszination Triathlon aus nächster Nähe mitzuerleben. Die Zeit, die du als Athlet in deine Vorbereitung investiert hast, wird damit auch für die Menschen, die dir wichtig sind, greifbar. Wir laden dich hiermit ein, Teil dieser historischen Premiere zu werden."


Gleichzeitig bietet die WTC flexible Szenarien für gemeldete Triathleten an. Drei verschiedene Wahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung, die aus logistischen Gründen am 28. Mai 2013 auslaufen:
  • Inanspruchnahme des Startrechts unter den geänderten Voraussetzungen.
  • Übertragung des Startrechts auf einen anderen europäischen Ironman 70.3 Triathlon, sofern dies bestehende Platzkontingente zulassen.*
  • Kostenlose Stornierung und Erstattung aller mit der Anmeldung über die WTC entstandenen Kosten.*


*
Transfer
Wir transferieren dich kostenlos zu einem anderen Rennen der IRONMAN 70.3-Serie in Europa. Dies sind der IRONMAN 70.3 Wiesbaden, der IRONMAN 70.3 Pescara (Italien), der IRONMAN 70.3 Haugesund (Norwegen), der IRONMAN 70.3 Luxembourg, der IRONMAN 70.3 Pays d’Aix (Frankreich), der IRONMAN 70.3 Lanzarote (Spanien), der IRONMAN 70.3 Rapperswil-Jona (Schweiz) bzw. der IRONMAN 70.3 Zell am See-Kaprun (Österreich/Achtung: Nur noch wenige Startplätze verfügbar.)

Rückerstattung
Wir erstatten dir deine Anmeldegebühr für den IRONMAN 70.3 Berlin inklusive der Active-Servicegebühr zu 100 Prozent. Das größte Anliegen unseres Lizenznehmers SC Charlottenburg und unser größter Wunsch ist die Zufriedenheit unserer Athleten. Du hast uns dein Vertrauen gegeben und das wissen wir sehr zu schätzen. Gerne würden wir mit Dir zusammen die Premiere des IRONMAN 70.3 in Berlin feiern. Wir bitten um dein Verständnis, dass unser Angebot zum Transfer bzw. der Rückerstattung mit 28. Mai 2013 endet.

  1. http://ironmanberlin.com/
  2. http://www.ironman.com/triathlon/events/ironman-70.3/berlin.aspx
  3. http://ironmanberlin.com/de/anmeldung/transfer-abmeldung/
  4. http://tri-mag.de/aktuell/langstrecke/ironman-703-berlin-rangeln-um-den-radkurs-36627

Freitag, 12. Oktober 2012

Bayerischer Triathlon Verband vs. Deutsche Triathlon Union, das Ass im Ärmel könnte die Bayerische Triathlon-Union sein.


Am kommenden Wochenende werden die entscheidenden Weichen für den Triathlonsport in Bayern gestellt. Die in die Kritik geratene Führung des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) steht nach dem Auschluss[1] aus der Deutschen Triathlon Union (DTU) massiv unter Druck. BTV-Präsident Peter Pfaff möchte sich nach aktuellem Sachstand trotz aller Kritik an seiner Person zur Wiederwahl stellen. Unklar ist, ob er eine Mehrheit[2] hinter sich vereinen kann.
Dem Bayerischen Triathlon Verband droht nach dem Ausschluss aus der Deutschen Triathlon Union ein Konkurrenzverband mit der Bayerischen Triathlon-Union. Logo: BTV
Zwischenzeitlich verselbständigen sich die ersten Bezirke des BTV und öffnen den Raum für erste Auflösungserscheinungen. Zusätzlich haben 16 Bezirksvertreter am 7. Oktober die Gründungsversammlung der Bayerischen Triathlon-Union (BTU) abgehalten. Sie wollen bei einer Wiederwahl von Pfaf und seinen engsten Vertrauten einen eigenen Weg gehen und sich um Anerkennung als Verband und Aufnahme in die DTU bemühen. Als Vizepräsident der BTU fungiert hier der Vorsitzende des Bezirks Mittelfranken. Allen Beteiligten der BTU ist die Weiterführung des BTV lieber, darum wird erst nach der fraglichen Sitzung des BTV der Gang zum Vereinsgericht angetreten. Ob sich aus den Reihen der BTU Gegenkandidaten für das Präsidium des BTV finden, ist ebenfalls noch nicht kommuniziert.

Die Deutsche Triathlon Union (DTU) reagiert indessen vor der BTV-Wahl am 13. Oktober u. A. auf ein Schreiben[3] des nach eigenen Angaben als Rechtsanwalt des BTV tätigen ehemaligen DTU-Vizepräsidenten Dr. Ralf Eckert. Die Pressemitteilung ist kommentarlos angefügt.

Pressemitteilung der Deutschen Triathlon Union vom 12.10.2012[4]:

DTU: Geschäftsführer Matthias Zöll über den Konflikt mit dem BTV „Das kann so nicht weitergehen!


Der Bayerische Triathlon Verband (BTV) ist am 16. September 2012 aus dem Dachverband, der Deutschen Triathlon Union (DTU), ausgeschlossen worden. Einstimmig hatten die anderen vertretenen Landesverbände, auf deren Initiative ein außerordentlicher Verbandstag einberufen werden musste, gegen eine weitere Mitgliedschaft des BTV votiert. Das ist der bisherige Höhepunkt eines mehrjährigen satzungswidrigen Verhaltens des BTV und des Konfrontationskurses den die bayerischen Verantwortlichen seit vielen Monaten gegen die DTU und die anderen Landesverbände eingeschlagen haben. „Die Konsequenzen für den Triathlon in Bayern sind verheerend“, äußerte sich DTU-Präsident Dr. Martin Engelhardt, der sich als einziger der Stimme enthielt, unmittelbar nach dem Verbandstag.

Hintergrund des Ausschlusses ist, dass der BTV seine satzungsmäßig verankerten Beitragspflichten als einziger Landesverband nicht vollständig anerkennt. In der Summe geht es um etwa 50.000 Euro ausstehende Beiträge aus den Jahren 2008 bis 2011. „Dies ist ein klares und geschlossenes Zeichen an die Führung des BTV, wie alle weiteren Mitglieder der DTU bestehendes Satzungsrecht zu akzeptieren“, erklärt Björn Steinmetz, Sprecher der Landesverbände. „Wir leben in einer Demokratie, in der man nicht Regeln bricht, um sie zu ändern.“ „Ich möchte dabei ausdrücklich betonen, dass der Ausschluss des BTV aus der DTU in keinem Zusammenhang mit den vom BTV gegen die DTU geführten Rechtsstreitigkeiten steht“, erklärte der Sprecher der Landesverbände weiter. „Die Mitgliedsbeiträge basieren auf einer seit Jahren unveränderten Satzungsbestimmung und haben inhaltlich nichts mit der Klage des BTV zu tun.“

Juristische Offensiven gegen die Triathlongemeinschaft

Parallel zu dieser Weigerung, die Satzung und die Beitragspflicht anzuerkennen, hat der BTV mehrere juristische Angriffe gegen die Triathlongemeinschaft, vertreten durch die DTU als Dachverband, unternommen: beginnend Ende 2011 mit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Beschlüsse des DTU-Verbandstags vom 5. November 2011 vor dem Landgericht Frankfurt am Main, die in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main fortgesetzt wird. Es folgte ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Frühjahr 2012 sowie ein Verfahren über die Kostenfrage der abgewiesenen einstweiligen Verfügung, welches vom BTV ebenfalls bis zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main gebracht und dort zu Gunsten der DTU entschieden wurde. Einher gingen sich an die Klagen anschließende - im Ergebnis ebenfalls erfolglose - Abmahnungen und Aufforderungen gegenüber den Verantwortlichen der DTU, in denen diese vertragsstrafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben sollten. Aktuell letzter Schritt ist nunmehr das durch den BTV angekündigte Vorgehen gegen die DTU mit einer „Beschwerde“ beim Bundeskartellamt.

Klage vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 10. Mai 2012 die Nichtigkeitsfeststellungsklage des BTV gegen die Beschlüsse des Verbandstags vom 5. November 2011 abgewiesen. Bestandteil der Klage sind unter anderem die Wahl des Präsidenten Engelhardt und eine neue Gebührenordnung, die mit überwältigender Mehrheit allein gegen die Stimmen des BTV beschlossen wurden. Auch der Versuch der zuvor genannten einstweiligen Verfügung des BTV blieb erfolglos.
Rätselhaft ist den Verantwortlichen der DTU nach wie vor der Antrieb dieses Vorgehens. „Die Motivation, die hinter den Bestrebungen des BTV steht, ist der DTU bislang verborgen geblieben. Aber offensichtlich ist, dass es nicht um Kosteneinsparungen zu Gunsten der Athleten gehen kann, wie behauptet wird. Denn das rechtliche Vorgehen des BTV führt bei allen Beteiligten zu personellen und finanziellen Aufwendungen. „Die gerichtlichen Verfahren werden letztlich auf Kosten der - insbesondere auch bayerischen - Sportgemeinschaft ausgetragen“, wundert sich Engelhardt.

BTV-Anwälte 2010 als Präsident und Vize-Präsident der DTU zurückgetreten

Die Personenkonstellation, die in Bayern aktuell die Angriffe gegen die DTU und die anderen Landesverbände initiiert, gibt indes einigen Anlass für Spekulationen. Federführend werden die Interessen des Verbandes von der Anwaltskanzlei Eckert & Wisser betreut. Beide waren bis 2010 in der DTU aktiv: Claudia Wisser als Präsidentin und Ralf Eckert als Vize-Präsident in einem dreiköpfigen geschäftsführenden Präsidium. Die Amtszeit, die aufgrund fehlender Rückendeckung der Landesverbände endete, war von einigen Diskussionen begleitet.
Medial und in der Triathlonszene haben aber vor allem der so genannte „Maulkorberlass“ und die Abwahl eines Kassenprüfers für Aufsehen gesorgt. Dem ordentlich bestellten Kassenprüfer Carsten Bieler, seinerzeit und aktuell Präsident des Landesverbands Schleswig-Holstein, wurde 2010 die Kassenprüfung verweigert. Auf dem folgenden Verbandstag in Worms erhielt Bieler Hausverbot und seine Person wurde durch eine Strafanzeige, deren Ermittlungen auf Grund der haltlosen Vorwürfe inzwischen eingestellt wurden, öffentlich diskreditiert. Vor diesem Verbandstag hatte das Präsidenten-Duo Eckert/Wisser einen Antrag auf Abschaffung der Rede- und Pressefreiheit gestellt. Wäre es nach ihnen gegangen, sollte in § 4.4.4 der DTU-Satzung folgender Passus eingefügt werden: „Die Landesverbände, ihre Organe und die Mitglieder dieser Organe sind verpflichtet, ihre mitgliedschaftlichen Treuepflichten zu erfüllen; insbesondere Kritik gegenüber der DTU, ihren Organen und den Mitgliedern der Organe sachlich und unmittelbar den Betroffenen gegenüber bzw. in den dafür vorgesehenen Organen Verbandstag und Verbandsrat zu üben und jede Kritik gegenüber Dritten, insbesondere der Presse zu unterlassen.“

Nebenbei sei erwähnt, dass die nun beschlossene Gebührenordnung ihren Anstoß in der Amtszeit von Claudia Wisser und Ralf Eckert hatte. Der DTU-Anteil am DTU-Startpass sollte auf 30 Euro erhöht werden. Momentan klagt man im Namen und Auftrag des BTV gegen die Erhöhung auf 25 Euro. Diese Erhöhung der Startpassgebühr gegenüber den Sportlern gleicht bei der neuen DTU-Gebührenregelung der Wegfall des DTU-Anteils an der so genannten „Veranstalterabgabe“ aus. Triathlonveranstalter haben diese Abgabe zu entrichten und bis zum Vorjahr ist die Summe zu jeweils 50 Prozent dem jeweiligen Landesverband und der DTU zugute gekommen. Diese soll jetzt vollständig bei den Landesverbänden verbleiben: ein Modell, bei dem der BTV nebenbei Vorreiter war Ende 2011 und das er aktuell juristisch angreift.

Weiterer juristischer Schauplatz gegen die DTU

Groteskerweise greifen die Rechtsanwälte Eckert & Wisser auf einem weiteren juristischen Schauplatz gegen die DTU namens und im Auftrag eines kommerziellen Veranstalters unter anderem diese Veranstalterabgabe - die eine wesentliche und vom Präsidenten des BTV, Peter Pfaff, in der Vergangenheit hoch gehaltene Finanzierungsquelle des BTV darstellt - als rechtswidrig an. Dazu haben sie gegen die DTU und einen Landesverband im Juli 2012 beim Bundeskartellamt eine „Beschwerde“ eingereicht. Weshalb Peter Pfaff diesen Umstand gegenüber den Mitgliedern des BTV zuletzt mit den Worten „Die DTU ist also beim Bundeskartellamt kein Unbekannter.“ triumphierend mitteilte, bleibt sein Geheimnis.
Auch gegen dieses Vorgehen müssen sich die DTU und der betroffene Landesverband rechtlich wehren. Dass Rechtsanwalt Eckert gegenüber Vertretern bayerischer Vereine die vermeintlich hohen Anwaltskosten der DTU moniert, kann nur noch als absurd bezeichnet werden.

DTU weiter kompromissbereit

Die Hand der DTU und der Landesverbände bleibt allerdings trotz des fortgesetzt massiven Vorgehens des BTV gegen die DTU und ihre Mitglieder weiter ausgestreckt, auch wenn alle Lösungsbemühungen seitens der Triathlongemeinschaft bisher ignoriert wurden.
Die aktuell beste deutsche Triathletin, Anne Haug, die sich berechtigte Hoffnungen auf eine WM-Medaille in der ITU Triathlon Series macht, stammt aus Bayern und gehört dem BTV an. Anne Haug wird ihre äußerst erfolgreiche Saison 2012 hoffentlich mit einer Medaille krönen. Für die kommende Saison wird die DTU sich intensiv darum bemühen, eine tragfähige Lösung auch hier zu finden, so dass weder Anne Haug noch sonst ein bayerischer Sportler Nachteile aus der derzeitigen Situation erleidet.
Ausdrücklich weist Engelhardt darauf hin, dass der Weg zurück in die DTU dem BTV nicht verschlossen sei. „Ich werde alles daran setzen, auch die bayerischen Athleten wieder in die Gemeinschaft zurückzuholen.“ Insofern bleibt zu hoffen, dass in Bayern ein Meinungswandel stattfinden wird: im Interesse des bayerischen Athleten, des BTV und des deutschen Triathlonsports generell.

Ob ein solcher Wandel realistisch ist, bleibt abzuwarten. „Ein Vorwurf des BTV ist die fehlende Transparenz“, so Engelhardt. „Dieser ist in einem Sportverband schon systembedingt unhaltbar, weil die Landesverbände den Dachverband wählen, ein Haushaltsplan abgestimmt wird und Kassenprüfer aus den Landesverbänden eingesetzt werden. Aber der BTV hat auch unsere zusätzlichen Angebote zur Haushaltseinsicht schlicht ignoriert.“ Schließlich hat Herr Pfaff das Angebot des Präsidenten der DTU, auf dem am kommenden Samstag anstehenden Verbandstag des BTV Rede und Antwort zu stehen, ausdrücklich und eindeutig abgelehnt.


[1]: Dnf-is-no-option.com/2012/09/dtu-pressemitteilung-landesverbande.html
[2]: Dnf-is-no-option.com/2012/09/unruhe-im-bayerischen-triathlon-verband.html
[3]: Dnf-is-no-option.com/2012/09/rechtsanwalt-eckert-ubernehmen-sie.html
[4]:  via E-Mail