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Samstag, 22. September 2012

Zwischen Persönlichkeitsrecht und Drohkulisse oder warum im Triathlon die Anwälte immer die Gewinner sind.

Eine gängige Redensart lautet auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Vielleicht sind die Unwägbarkeiten einer juristischen Konfrontation gerade bei ehrenamtlich im Triathlon tätigen Personen Motivation genug gerade mit diesen bei jeder Kleinigkeit zu drohen. Insbesondere, wenn man sich selbst oder nahe Verwandte zum Stand des Homo sapiens jurisprudentis zählt. Warum auch immer. Besonders der Süden Deutschlands, wo der Himmel an vielen Sommertagen wie blau-weiß gemalt wirkt, nehmen in den letzten Jahren die juristischen Scharmützel verdächtig häufig ihren Anfang. Dabei entwickelt sich schnell ein fader Beigeschmack nach Baumwolle, Kupfernickel, Messing und Nickel.
Es kommt auf die Perspektive an: für die einen sind es virtuell angelegte Daumenschrauben und subjektiv wahrgenommene Drohgebärden, für andere ein sinnvoller Einsatz von Rechtsmitteln zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Richtigstellung von redaktionellen Mängeln und Fehlern. Photo: Volker Urban, converted wikicommons picture
Peter Pfaff steht im Rahmen seiner Position als Präsident des BTV für eine dedizierte Meinungsäußerung oder Hintergrundinformationen zu seinem sportlichen und beruflichen Hintergrund auf DNF is no option leider nicht zur Verfügung. Dies ist sehr bedauerlich, erschwert die saubere Recherche und Genauigkeit der redaktionellen Inhalte, wird aber respektiert. Bei Anfragen wird er folglich seit dem 20. September konsequent ausgespart.

Ingenieur Pfaff führt vielmehr die "Kommunikation" seit einem für wenige Minuten am 5. September erschienenen Artikel mit einer Gesamtreichweite von sagenhaften 5 Nutzern* (!) nicht mehr selbst. Durch diesen kommunikativen Kniff der Gesprächsverweigerung muss sich Peter Pfaff keiner inhaltlichen Auseinandersetzung über strittige Themen stellen. Eine in den Sitzungen der Landespräsidenten oder gegenüber der DTU zuweilen von ihm eingesetzte Taktik. Pfaff lässt ausschließlich über seinen Anwalt Daniel Pfaff kommunizieren. Jurist Pfaff ist dem Triathlon als Beisitzer im Verbandsgericht des BTV verbunden und ist - der Sohn des BTV Präsidenten. Soweit zu den Protagonisten.

Offizieller Grund des Hinzuziehens eines Anwalts sind je nach Sichtweise und Interpretation zwei vielleicht aber auch vier marginale inhaltliche Ungenauigkeiten. Dies kann man nach aktueller Sachlage nicht exakt beziffern, bzw. man "diskutiert" darüber.

Seine Persönlichkeitsrechte sieht der Präsident des BTV in jenem kurzfristig verfügbaren Artikel verletzt, weil etwa sein exaktes berufliches Arbeitsfeld nicht korrekt dargestellt worden sei. Diese Vorwürfe wiegen natürlich besonders schwer, weil der Präsident des BTV gerade Fragen zum Themenkomplex "Beruf und sportlicher Hintergrund" nicht beantwortet hat.
Zusätzlich sei beispielsweise eine Behauptung die ein Anwalt in einem Triathlon-Forum aufgestellt hat bei der Darstellung des Sachverhalts mehr oder weniger wiederholt worden ohne wesentliche juristische Umstände ausreichend zu würdigen. Eine Unterstellung, der ich auch an dieser Stelle in wesentlichen Teilen widersprechen muss. Außerdem sei die Dauer der Sperre des Anwalts in dem Forum nicht korrekt repliziert worden. In dem Artikel schrieb ich: "als unmittelbare Folge wurde [Nachname des Anwalts] Nutzeraccount (dauerhaft) gesperrt". Richtig hätte die Passage lauten müssen: "als unmittelbare Folge wurde [Nachname des Anwalts] Nutzeraccount für drei Monate gesperrt. Noch vor Ablauf der Sperrfrist beantragte er die (dauerhafte) Löschung vom Forenbetreiber." In diesem Tenor geht es weiter...

Während also manche Menschen bei einem redaktionellen Fehler gnädig darüber hinwegsehen oder einen kurzen Hinweis mit der Bitte um schnelle Korrektur, Richtigstellung oder Gegendarstellung in die Redaktion senden würden, handeln amtierende Präsidenten des BTV dann doch etwas anders. Man lässt den Telefonhörer glühen, so dass sich Zeitgenossen mit dünnerem Fell eingeschüchtert fühlen müssen und fasst das durchaus forsch geführte Gespräch auf besonders prägnante Art und Weise in schriftlicher Form zusammen. Eine derart einseitig formulierte Zusammenfassung lässt sich, wenn man den will, ganz trefflich im "Wahlkampf" einsetzen.

Rechtsanwalt Pfaff postulierte im Rahmen einer sogenannten außergerichtlichen gütlichen Einigung quasi das Ende aller politischen Berichterstattung zum BTV und seines Präsidenten auf DNF-is-no-option.com: "Sie unterlassen es künftig, über unseren Mandanten oder über dessen Tätigkeit als Präsident des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) in Ihrem Blog www.dnf-is-no-option.com zu berichten." Abgeleitet wurde die gütliche Einigung aus oben erwähntem Artikel und einem von drei Telefonanrufen, wobei erst ein Rückruf von mir erfolgreich in einer direkten Kontaktaufnahme mündete.

Arne Dyck hingegen, Betreiber eines Forums fühlte sich in anderen Telefonaten mit RA Pfaff regelrecht unter Druck gesetzt. Dyck selbst war es auch, der dem Druck zuvor nicht standhielt und an Mandant Peter Pfaff zahlte. Während manche Medienbetreiber zahlen und andere eher nicht, durchforstet Anwalt Pfaff das Internet weiter nach potentiellen Kandidaten, die nach einer Kontaktaufnahme der besonderen Art und dem ein oder anderen Telefonat lechzen. (Man entschuldige die Ironie des letzten Satzes.)

Das Phänomen, konstruktiv-kritische Berichterstattung durch Regulierung unterbinden zu wollen, erinnert - genau - an den legendären DTU-Maulkorberlass von 2010.
Das öffentliche Bild des BTV Präsidenten Peter Pfaff ist das eines absolutistischen Herrschers, der nur unter bestimmten Voraussetzungen weitere Personen von Fall zu Fall in die Regentschaft einbindet und den Informationsfluss bewusst drosselt. Fällt die Berichterstattung über den "Primus Maximus" von Bayern weg, reduziert sich folglich die inhaltliche Tiefe jedes Artikels entsprechend und man kann es gleich bleiben lassen.

Die oben angesprochene "Einigung" ohne Zahlungsverpflichtung habe ich in der Form nicht annehmen können, weil sie meinen demokratischen Prinzipien und der Pressefreiheit widerspricht. Die Diskussion über Rahmen und Inhalt der Einigung hält zur Entstehungszeit des Artikels noch immer an. Weil es in meinen Augen für Peter Pfaff nur noch um öffentliche Schadensbegrenzung geht, ist das Festhalten an einer außergerichtlichen Lösung menschlich nachvollziehbar und grundsätzlich weiterhin sinnvoll. Die Realität darf man dabei aber nicht aus den Augen verlieren.

*: Von diesen 5 Nutzern stammen zwei Endgeräte aus dieser Redaktion und mindestens eines ist auf RA Daniel Pfaff zurückzuführen. Es bleiben also maximal 2 (!) Nutzer, die in den wenigen Minuten "erreicht" wurden, in denen der Artikel im Internet abrufbar war.

P.S.: Spenden für etwaige Prozesskosten werden gerne angenommen, Überzahlungen werden als zweckgebundene Spende Schulsportprojekten der DTU zugeführt :)