Mittwoch, 9. Dezember 2015

Draftathlon déjà vu #2: Deutsche Triathlon Union (DTU) nimmt Regeländerungsvorstoss der International Triathlon Union (ITU) zur Windschattenverbotszone in Regelwerk als Entwurf auf

Die Deutsche Triathlon Union (DTU) plant die Verkleinerung der Windschattenbox für Altersklassenathleten von 10m auf 8m. Damit folgt der Dachverband dem gültigen Regelwerk der International Triathlon Union (ITU) und setzt den Trend zur Abschwächung der Gewichtung des Anteils des Einzelzeitfahrens auf dem Rad fort. Bereits im Sommer wurden erste Änderungen für Meisterschaften der Altersklassen seitens der ITU kommuniziert. [1]

Bereits im Jahr 2004 versuchte die Deutsche Triathlon Union (DTU) eine vergleichbare Regelung durchzusetzen, scheiterte aber in einer von Holger Spiegel und Kai Baumgartner initiierten basisdemokratischen Online-Petition nach wenigen Tagen. Unter www.draftathlon.com ist ein Archiv der Petition verfügbar. [2]
Bereits im Jahr 2004 sollte erstmalig eine elementare Änderung des Regelwerks der Deutschen Triathlon union erfolgen. Eine Umsetzung scheiterte am Widerstand der Triathleten in Deutschland via Draftathlon.com. Screenshot: draftathlon.com

Welche hauptsächlichen Änderungen im DTU-Regelwerk sind geplant?

§ 33.1 Die Windschattenzone ist 10m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers *1
§ 35.1 Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist
§ 35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen
*1 Durch die Änderung der Messungspunkte reduziert sich die tatsächliche Boxgröße von etwa 10 auf auf etwa 8 Meter.

Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln?

Der erlaubte Abstand im Wettkampf wird signifikant um ca. 20% reduziert. Damit geht eine deutliche Kraftersparnis für den im Windschatten fahrenden Triathleten einher. Zudem wird es schwerer regelunkonformes Radfahren zu ahnden, wie es bereits in der Vergangenheit bei großen Triathlons faktisch keine Draftingzonen von 10m gab, sondern oftmals 5-8m eingehalten wurden. Durch Pulkbildung wurden die Verstöße gegen die Sportordnung allenfalls punktuell geahndet. Eine weitere Pulkbildung und Wandlung des Sports zu einem Event mit Schwimmen, Radfahren im Pulk und abschließendem Lauf scheint möglich. Wie bereits im Blogeintrag vom 22. Juli 2015 überspitzt formuliert, kann 
festgehalten werden, dass die ITU nur den tatsächlichen Verhältnissen bei vielen Wettkämpfen formal Rechnung trägt, die zum Teil einem fehlenden Unrechtsbewusstsein und hoffnungslos überfüllten Radstrecken geschuldet sind. Triathlon unterliegt, wie auch andere Sportarten einer beständigen Weiterentwicklung und Evolution. Evolution muss nicht immer positiv sein, sondern kann neben echten Vorteilen und Chancen auch der Weg in eine Sackgasse sein.