Bis zur Wintersaison ist es zwar noch eine Weile hin. Trotzdem sollte man auch im Sommer den beständigen Blick über den Tellerrand wagen. Die hessische Landesregierung berät einen Gesetzesentwurf, der das Radfahren in hessischen Wäldern durch das Landesparlament beschränken würde.
Die Deutsche Initiative MTB e.V. setzt sich gegen einen Gesetzentwurf, der das Radfahren in Hessens Wäldern massiv einschränken würde, stark. Foto: DIMB |
Die Paragraphen 15 Absatz 2 und 4 haben es dabei in sich. Radfahrer, insbesondere MTBer sollen nur noch Wege befahren dürfen, die befestigt sind und „von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können" (§ 15 Abs. 2). Das gemeinsame Fahren von mehreren Personen soll nicht mehr vom allgemeinen Betretungsrecht umfasst sein. Die Genehmigung des Eigentümers des Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 4) ist zwingend erforderlich. Die Tragweite sollte jedem Aktiven Radfahrer bewusst sein.
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