Donnerstag, 14. Juni 2012

Neues Dopingverfahren, Lance Armstrong nicht beim Ironman Nizza und Ironman Hawaii am Start?

Die us-amerikanische Anti-Doping Agentur (USADA) hat nach Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens durch Bundesbehörden im Frühjahr 2012 ein neues Verfahren gegen den siebenfachen Tour de France Sieger Lance Armstrong eröffnet. Neue Beweise und Zeugenaussagen sollen Doping und Manipulation des Blutes unter anderem mit EPO, Testosteron, HgH, Kortikosteroiden und Maskierungsmitteln sportjuristisch eindeutig belegen. Neben Armstrong sollen weitere Hintermänner in das Verfahren eingebunden werden. Sein früherer Teammanager Johan Bruyneel, die Mannschaftsärzte Pedro Celaya und Luis Garcia del Moral, Teamtrainer Pepe Marti und last but not least der Arzt Michele Ferrari sollen ebenfalls mit auf die Anklagebank gesetzt werden.

Stimmen die Anschuldigungen der USADA holt die Vergangenheit Lance Armstrong ein und verhindert einen Start beim Ironman Hawaii 2012 Triahlon. Photo: Xterraplanet.com
Die USADA hat in einer 15-seitigen ausführlichen Begründung*1 Details der Anschuldigungen öffentlich gemacht. Armstrong verteidigt sich via Homepage und Twitter indem er auf über 500 Tests ohne Auffälligkeiten verweist und die USADA-Anstrengungen aus Steuermitteln als verfassungswidrig und Hexenjagd bezeichnet*2. Travis T. Tygart, Geschäftsführer der USADA, bestätigte in einer Stellungnahme*3 das Verfahren und grenzte es gegen das zurückliegende der Bundesbehörden ab.
Das neuerliche Verfahren könnte nicht nur Einfluss auf die Anzahl der Tour de France Titel Armstrongs nehmen, sondern auch Schadensersatzansprüche ehemaliger Sponsoren gegen Armstrong nach sich ziehen. Die World Triathlon Corporation (WTC) bestätigte durch ihren Geschäftsführer Andrew Messick, dass ihre Regularien einen Start eines Triathleten mit einem laufenden Doping-Verfahren bei einem ihrer Events nicht vorsehen. Armstrong hat für den 24. Juni einen Start beim Ironman im französischen Nizza eingeplant, um wichtige Punkte für seine Qualifikation zum Ironman Hawaii (Kona Pro Ranking) zu sammeln. Kona steht Armstrong defacto nur noch über eine Wild Card der WTC offen, da er durch das vorläufige Startverbot nicht auf die ausreichende Anzahl von Punkten kommen wird.
Die Reaktionen der Fans im Internet sind ambivalent. Während in den USA in den Sozialen Medien das Bedauern überwiegt und eine erste Petition gegen Steuergeldverschwendung Online ist, sind die Stimmen aus Europa und insbesondere Deutschland weitgehend kritisch. Sie begrüßen ausdrücklich ein DNS (Did not start) von Armstrong. Sebastian Kienle, deutsche Nachwuchshoffnung auf einen Top-Platz beim Ironman Hawaii, sah in einem Interview Ende Mai keine Notwendigkeit eines Starts von Armstrong. Verhalten-kritisch äußerten sich Faris Al-Sultan, Michael Göhner, Rasmus Henning und Andreas Böcherer. Andere Triathlon-Profis hielten und halten sich aus Respekt und Angst vor dem Einfluss und langen Arm des ehemaligen Nachwuchs-Triathleten Armstrong weiterhin bedeckt. Lediglich der ehemalige Profi Torbjørn Sindballe äusserte frühzeitig heftige Kritik an den Planungen der WTC Lance Armstrong durch eine intensive Marketingskampagne stärker an den Ironman Triathlon zu binden. Eine Kampagne die Erik Vervloet, Marketingverantwortlicher der WTC völlig richtig als risikoreich ("man muss Risiken eingehen") klassifizierte und die kurzfristig in gesteigertem Medieninteresse für die Ironman-Weltserie aufging.

Ob und welche Arten von Kollateralschäden für die WTC und den Triathlonsport an sich durch das Verfahren gegen Lance Armstrong entstehen, wird abschließend erst Jahre nach dem Ende aller Dopingverfahren gegen den Texaner beurteilt werden können.

*1 Begründung der USADA zur Anklageerhebung (12.06.2012)

*2 Stellungnahme Lance Armstrong (13.06.2012) und Stellungnahme Anwaltskanzlei Patton Boggs(08.06.2012)

*3 Statement From USADA CEO Travis T. Tygart Regarding Us Postal Service Cycling Team Notice Of Doping Allegations (13. Juni 2012)
“In response to numerous inquiries regarding the public statements made by Mr. Lance Armstrong, we can confirm that written notice of allegations of anti-doping rule violations was sent yesterday to him and to five (5) additional individuals all formerly associated with the United States Postal Service (USPS) professional cycling team. These individuals include three (3) team doctors and two (2) team officials. This formal notice letter is the first step in the multi-step legal process for alleged sport anti-doping rule violations. 
USADA only initiates matters supported by the evidence. We do not choose whether or not we do our job based on outside pressures, intimidation or for any reason other than the evidence. Our duty on behalf of clean athletes and those that value the integrity of sport is to fairly and thoroughly evaluate all the evidence available and when there is credible evidence of doping, take action under the established rules.
As in every USADA case, all named individuals are presumed innocent of the allegations unless and until proven otherwise through the established legal process. If a hearing is ultimately held then it is an independent panel of arbitrators, not USADA that determines whether or not these individuals have committed anti-doping rule violations as alleged.
At this time USADA will not comment on the evidence or have further comment unless or until it is appropriate.”

Montag, 14. Mai 2012

Sonja Oberem schafft den Sprung ins Executive Board der ETU

Sonja Oberem, Präsidentin des Triathlon Verbandes in NRW ist im April als einzige Vertreterin Deutschlands in das Executive Board der European Triathlon Union (ETU) gewählt worden. Oberem feierte unter ihrem Mädchennamen Sonja Krolik im Triathlon der Juniorinnen ihre größten Erfolge, bevor sie ebenfalls erfolgreich zum Langstreckenlauf und Marathon wechselte. Die Aufgaben der erfolgreichen Unternehmerin innerhalb der ETU sind dem Veranstalterwesen zuzuordnen. Weitere Informationen auf der Website der DTU.

DTU-Präsident Dr. Martin Engelhardt (links) und die Präsidentin des NRW-Triathlon-Verbands, Sonja Oberem nutzten den ETU-Kongress in Israel um der  Deutschen Triathlon Union (DTU) Gehör im Executive Board der European Triathlon Union (ETU) zu verschaffen. Photo: DTU

Als Präsident wurde Renato Bertrandi gewählt, ehemaliger Vorstand und Präsident des italienischen Autodesigners Pininfarina. Vize-Präsidenten ist nun Dr. Sarah Springmann aus Großbritannien.

Bayerischer Triathlon Verband gegen Deutsche Triathlon Union: Landgericht weist Klage ab, Pfaff unter Druck

Das Landgericht in Frankfurt am Main hat am 5. April 2012 die Klage des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) gegen die Deutsche Triathlon Union (DTU) abgewiesen. Peter Pfaff, Präsident des BTV hat den Prozess trotz Widerstands aus den Reihen des BTV durchgesetzt.

Bereits im Vorfeld der Klage wurde Pfaff aus dem Bezirk Mittelfranken offen kritisiert. Neben fehlender Transparenz und Diskussionsbereitschaft mit der DTU wurde eindringlich  auf das finanzielle und sportpolitische Risiko eines Prozesses hingewiesen. Die Einbindung der beiden Anwälte Claudia Wisser und Ralf Eckert galt als zumindest pikant und mit "Geschmäckle" versehen. Insider werten sie als Gefälligkeitsgeste von Pfaff an Wisser und Eckert. Beide Personen führten kurzfristig gemeinsam den Dachverband und sorgten in ihrer Amtszeit für tiefe Verwerfungen innerhalb der deutschen Triathlonlandschaft. Sie initiierten und führten unzählige - teure - Prozesse, von denen keiner eindeutig gewonnen werden konnte.

Wisser hielt bis April noch einen Posten innerhalb der European Triathlon Union (ETU). Nachfolgerin wurde die ehemalige Spitzentriathletin Sonja Oberem.

Unabhängig von der juristischen und kommunikativen Vorgeschichte setzt sich die DTU aktuell weiterhin für eine Normalisierung des Verhältnisses zu einem der wichtigsten Landesverbände ein. Der Druck auf BTV-Präsident Peter Pfaff erhöht sich zwischenzeitlich weiter. Der durch ihn verursachte Schaden kann noch nicht exakt beziffert werden. Eine von ihm geänderte Erhebung der stimmfähigen Mitglieder aus Bayern mit einer Differenz von ca. 5.000 Mitgliedern könnte weitere, nicht unerhebliche Folgekosten von rund 15.000 Euro nach sich ziehen - sofern die DTU diese beim BTV in Rechnung stellt.

Das Schreiben der Deutschen Triathlon Union vom 14. Mai 2012 in voller Länge:

Werte Damen oder Herren,
über den Konflikt zwischen dem Bayerischen Triathlon Verband und der Deutschen Triathlon Union hatten wir Sie auf dem Laufenden gehalten. Der BTV hatte ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der DTU Klage eingereicht. Gegenstand der Klage waren Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstags der DTU vom 5. November 2011 sowie die dort erfolgte Wahl von Dr. Martin Engelhardt zum Präsidenten der DTU.


Leider waren alle darauf folgenden Vermittlungsbemühungen der DTU und auch des DOSB erfolglos, so dass sich beide Parteien vor Gericht wieder treffen mussten.


Am 10. Mai hat das Landgericht Frankfurt am Main nun die Klage des BTV gegen den Triathlon-Dachverband abgewiesen. Die DTU kann sich jetzt wieder uneingeschränkt ihrer Aufgabe widmen, den Triathlonsport gemeinsam mit allen relevanten Partnern und Organisationen nach innen und nach außen voranzubringen. Die DTU zählt dabei auch auf eine künftig wieder kooperative Zusammenarbeit mit dem BTV.


Fakten zum Hintergrund der abgewiesenen Klage des BTV gegen die DTU:
  • Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
  • In der mündlichen Verhandlung vom 5. April 2012 hatte das Gericht bereits seine - damals noch vorläufige - Rechtsauffassung dargelegt. Das Gericht hielt die Klage zwar - „mit großem Fragezeichen“ (so die Vorsitzende) - für zulässig. In der Begründetheit folgte das Gericht im Ergebnis aber den Argumenten der DTU. Mit dem seit diesem Montag vollständig vorliegenden Urteil hat das Gericht seine Auffassung bestätigt.
  • Im Einzelnen heißt dies, dass sämtliche Beschlüsse, die auf dem außerordentlichen Verbandstag der DTU vom 5. November 2011 gefasst wurden, formell und inhaltlich rechtmäßig zu Stande gekommen sind. Dies gilt auch für die Wahl von Herrn Dr. Engelhardt zum Präsidenten der DTU.
  • Insbesondere steht damit auch die Rechtmäßigkeit der neuen Gebührenordnung, die der BTV u.a. angegriffen hatte, fest.
  • Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist mit seiner Verkündung noch nicht rechtskräftig. Der BTV könnte gegen die Entscheidung in die Berufung zum Oberlandesgericht gehen.
  • Nach dem eindeutigen Urteil des Landgerichts, ist die DTU aber zum einen mehr denn je von ihrer Rechtsposition überzeugt. Zum anderen geht die DTU davon aus, dass auch der BTV nun nicht weiter die Konfrontation sucht und das Urteil des von ihm angerufenen Gerichts akzeptiert.
Anmerkungen zur Auseinandersetzung zwischen dem BTV und der DTU:
  • Die DTU bedauert nochmals ausdrücklich, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem BTV und der DTU gekommen ist.
  • Die DTU hat die neue Gebührenordnung, die einen Aspekt der Klage darstellte, mehrfach und ausführlich erläutert. Vor allem die Landesverbände hatten die – berechtigte - Gelegenheit, sich über die finanziellen Pläne der DTU in Kenntnis zu setzen. Die Landesverbände haben an der Konzeptionierung aktiv mitgewirkt. Auch der BTV war hieran beteiligt.
Zusatzinformationen – Hintergründe
Meinung der anderen Landesverbände
  • Die weiteren Landesverbände haben die streitgegenständlichen Beschlüsse und Wahl von vornherein als rechtmäßig angesehen und hatten bereits schriftlich erklärt, sämtliche Beschlüsse ggf. erneut nach Satzung und Gesetz zu fassen. Aus diesem Grund haben bereits 14 Landesverbände die neue Gebührenordnung in ihren Verbänden umgesetzt Versand der Startpässe
  • Das aus dem Konflikt hervorgegangene dringlichste Problem für die Athletinnen und Athleten – den Versand der Startpässe [Anm. d. Red.: in Bayern] – hat die DTU im Sinne der Athleten gelöst, nachdem die diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem BTV-Präsidium keine Reaktion zeitigte. Die Startpässe wurden direkt an die Vereine versandt.
Anwälte der Parteien
  • Vertreten wird der BTV von den Anwälten Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert (Eckert & Wisser, München). Frau Wisser ist ehemalige DTU-Präsidentin, Herr Dr. Eckert ehemaliger DTU-Vize-Präsident. Beide sind seit 2010 nicht mehr im Amt.
  • Die DTU wird von Herrn Dr. Sebastian Longrée (Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Essen) vertreten. Herr Dr. Longrée war bereits früher für die DTU anwaltlich tätig und berät den Verband auch über die hier aufgeführten Prozesse hinaus.