Freitag, 27. April 2012

Olympia 2012 mit restriktiven Nutzungsbedingungen für zahlende Kunden - Veröffentlichung von Audio, Video und Photos unerwünscht!

Die Nutzungsbedingungen des Ticketverkaufs der Olympischen Spiele von London haben es auch für Susi Mustermann in sich. Explizit wird jedwede Veröffentlichung von Bild, Ton und Bewegtbildaufnahmen untersagt. Ausdrücklich wird dies auch für die Sozialen Medien wie Facebook, Pinterest und Co. gelten. Eine Überwachung der Nutzungsbedingungen ist natürlich illusorisch. Trotzdem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass bei Verstößen der Rechteinhaber seine Rechte durchsetzen wird. Die Triathlon-Wettbewerbe sind, wie auch der Marathon weitgehend kostenlos, d.h. ohne Ticket einsehbar.
Das Kleingedruckte hat nach der Erfolggeschichte der Sozialen Medien wie Facebook auch für normale zahlende Besucher relevanz. Screenshot: London 2012
Die Passus im Detail:

"Images, video and sound recordings of the Games taken by a Ticket Holder cannot be used for any purpose other than for private and domestic purposes and a Ticket Holder may not license, broadcast or publish video and/or sound recordings, including on social networking websites and the internet more generally, and may not exploit images, video and/or sound recordings for commercial purposes under any circumstances, whether on the internet or otherwise, or make them available to third parties for commercial purposes."

Donnerstag, 26. April 2012

Stumpfe Schwerter, Freiburg mit Schwerpunkt-StaatsanwaltschaftAnti-Doping

Das Land Baden-Württemberg hat in Freiburg im Breisgau eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Anti-Doping gegründet. Das "Ländle" folgt damit dem Beispiel aus Bayern.
Reichtlich stumpf und verschlissen muten die Schwerter der Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping in Bayern und Baden-Württemberg an. Der Gesetzgeber ist gefordert, um den wichtigen Staatsanwaltschaften wirksame Werkzeuge der Strafverfolgung an die Hand zu geben. Photo: Dbachmann, Wikimedia Commons
Leider gilt für beide Institutionen, dass die Gründung grundsätzlich ein positives Signal ist, der Tiger aber zu kurz springt. Die Vergangenheit im europäischen Ausland hat deutlich gemacht, dass ohne ausreichendes Rüstzeug durch den Gesetzgeber mit den betrügenden Sportlerinnen und Sportlern allenfalls die schwächeren Glieder der kriminellen Netzwerke benannt und belangt werden können.

Deutschlands Gesetzgeber ist ein tieferer Blick in die Gesetze zu Doping und Sportbetrug aus Italien empfohlen. Sonst bleiben beide Staatsanwaltschaften stumpfe Schwerter - medienwirksame Feigenblätter in der heißen vor-olympischen Phase.

Weitere Informationen auch auf SpOn.