Dienstag, 30. September 2008

Ehemaliger DTU-Funktionär Reinhard Wilke beim Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit


Richter Reinhard Wilke, ehemaliger Vizepräsident der Deutschen Triathlon Union (DTU) und dort neben der zwischenzeitlichen Zuständigkeit für das Ressort Finanzen auch für den Bereich Anti-Doping verantwortlich, ist nach seinem Rücktritt beim Spitzenverband für Triathlon auf die Liste des Deutsches Institut für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) gesetzt worden. Der DIS ist offiziell vom Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) als Schiedsinstanz anerkannt. Der damalige Richter am Schleswig-Holsteinischen OVG widmet sich zukünftig juristischen Fragen der Dopingbekämpfung beim DIS. Das Sportschiedsgericht geht auf eine NADA-Initiative zurück. So gesehen ist es richtig, dass ich dort über Dopingfälle zu entscheiden haben werde.

Wilke hatte als Vorsitzender der Anti-Doping Kommission (ADK) der Deutschen Triathlon Union anfangs Adaptionsprobleme, die in einer Reihe von wenig nachvollziehbaren Entscheidungen der ADK mündeten und auch auf unzulängliches Regelwerk zurückzuführen waren. Gegen Ende seiner Amtszeit zeigte er eine wesentlich klarere Linie im Kampf und Ahndung des Sportbetrugs.

Vor dem per Misstrauensantrag abgewählten DTU-Präsidenten Dr. med. Klaus Müller-Ott war Wilke mit der Revision der völlig veralteten Anti-Doping Ordnung betraut, die er 2004 modernisiert in Kraft setzen konnte. Die ADO ist danach weiter aktualisiert und auf dem Stand der internationalen Anforderungen der WADA und der NADA gehalten worden. Nur die letzte Anpassung an den WADA-Stand sowie an den seinerzeit bevorstehenden Beitritt zum Deutschen Sportschiedsgericht konnte nicht mehr von ihm beendet und umgesetzt werden. Das ist teilweises Ausgangsmaterial jetziger Umsetzungsbemühungen der DTU.

Wilke initiierte und führte ebenfalls eine Untersuchung gegen Triathlet Lothar Leder, brachte aber auch hier durch seinen Rücktritt das mögliche Verfahren nicht mehr bis zum Ende. Die Deutsche Triathlon Union stellte wenig später die Untersuchung des von Michael Lehner vertretenen ehemaligen Top-Triathleten ein. 

Müller-Ott sieht sich zwischenzeitlich einer Strafanzeige des aktuellen Präsidiums nach § 266 StGB bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main ausgesetzt. Laut einer Presseerklärung des amtierenden Interrims-Präsidenten Rainer Düro vom 23. September ist es derzeit noch völlig offen, ob in diesem Zusammenhang ggfs. auch Ermittlungen gegen andere ehemalige Präsidiumsmitglieder eingeleitet werden müssen. 

Wilke zeichnet ebenfalls für eine Strafanzeige wegen „Ausspähens von Daten nach § 202a StGB“ gegen Kai Baumgartner (3athlon.de) aus dem Jahr 2005 verantwortlich, die nach zuvoriger Verfahrenseinstellung durch den leitenden Staatsanwalt unbegründet und erfolglos in einer Wiederaufnahme des Verfahrens und einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des Journalisten mündeten.
Gemeinhin wurde das erfolglose Bemühen als Versuch gewertet, den ausgewiesenen Kritiker des damaligen Präsidiums einzuschüchtern und Informationskanäle innerhalb der DTU trockenzulegen. Baumgartner verwies schon damals auf Schwachstellen, die sich 2007 und 2008 offensichtlich bestätigen sollten und in naher Zukunft das Ziel von staatsanwaltlichen Ermittlungen sein könnten. Wilke räumte später in einem Gespräch eine teilweise Fehleinschätzung der Situation ein und verwies darauf "einen der zentralen Punkte des Anti-Doping-Kampfes zu schützen, nämlich den der Vertraulichkeit des Verfahrens bis zu einem beweiskräftigen Ergebnis."